Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Informationsseiten im Internet.
Nachfolgend finden Sie einige Informationen rund um Maschinensicherheit
und Bauaufzüge.
Die "Maschinenrichtlinie" und das "CE"-Zeichen
Die "EG-Maschinenrichtlinie" 89/392/EWG bzw. ihre Neufassung
98/37/EG ist von allen Maschinenherstellern einzuhalten.
Es handelt sich hierbei um eine euopäische Norm, die durch das "Gerätesicherheitsgesetz"
(Maschinenverordnung - 9.GSGV) auch für Deutschland bindend wurde.
Durch Übergangsregelungen kam es, daß ab 1995 alle Maschinen
Maschinenrichtlinie-konform gebaut wurden. Sichtbar wird dies durch die
Anbringung des "CE"-Zeichens und der Mitlieferung einer Konformitätserklärung
(hier werden zudem weitere Normen und Richtlinien aufgeführt, die
beim Bau der Maschinen eingehalten worden sind).
Die "Maschinenrichtlinie" dient der Harmonisierung der Sicherheitsvorschriften
in der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.
Die Unfallverhütungsvorschrift "VBG 35"
Die Unfallverhütungsvorschrift "VBG 35" beschreibt den
Einsatz von vorübergehend errichteten Aufzuganlagen, die ausschließlich
zur Beförderung von Gütern bei Bauarbeiten bestimmt sind, sogenannte
"Bauaufzüge", und richtet sich vor allem an die Betreiber.
Die Firma Steffenewers berücksichtigt bei der Entwicklung und Herstellung
Ihrer Produkte auch die vom Kunden einzuhaltenden Unfallverhütungsvorschriften,
sodaß ein sicherer Betrieb möglich wird.
Die Umwehrung an Bauaufzügen
Die Umwehrung an Bauaufzügen ist nicht zuletzt durch die "VBG
35 " vorgeschrieben.
Die Anbringung solcher Einrichtungen liegt in der Verantwortung des
Betreibers. Die Firma Steffenewers bietet zu jedem Bauaufzug die passende
Umwehrung an. Beim Einsatz dieser Umwehrungen ist die Einhaltung der geltenden
Sicherheitsvorschriften gewährleistet. Sprechen Sie mit uns, wenn
Sie nähere Informationen zu diesen Vorschriften wünschen.
Das "GS"-Zeichen
Das "GS"-Zeichen darf anbringen, wer die Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit
seiner Produkte zum Beispiel durch die Berufsgenossenschaft überprüfen
läßt.
Diese Überprüfung ist freiwillig und bestätigt den hohen
Sicherheits- und Qualitätsstandard unserer Produkte.
Für nähere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur
Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
C. Steffenewers GmbH & Co.KG
Maschinenfabrik
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