C. Steffenewers GmbH & Co.KG

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Dieselstraße  105
D 33442 Herzebrock - Clarholz
Tel.: +49 (0) 5245 / 84404 - 0
Fax.: +49 (0) 5245 / 84404 - 10

Internet: http://www.steffenewers.de

eMail: info@steffenewers.de

     
 
[EG-Maschinenrichtlinie (CE)]   [Unfallverhütungsvorschrift VBG 35]   [Bauaufzug-Umwehrung]   [GS-Zeichen]

 
     
     
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Informationsseiten im Internet.

Nachfolgend finden Sie einige Informationen rund um Maschinensicherheit und Bauaufzüge.

 

Die "Maschinenrichtlinie" und das "CE"-Zeichen

Die "EG-Maschinenrichtlinie" 89/392/EWG bzw. ihre Neufassung 98/37/EG ist von allen Maschinenherstellern einzuhalten.
Es handelt sich hierbei um eine euopäische Norm, die durch das "Gerätesicherheitsgesetz" (Maschinenverordnung - 9.GSGV) auch für Deutschland bindend wurde. Durch Übergangsregelungen kam es, daß ab 1995 alle Maschinen Maschinenrichtlinie-konform gebaut wurden. Sichtbar wird dies durch die Anbringung des "CE"-Zeichens und der Mitlieferung einer Konformitätserklärung (hier werden zudem weitere Normen und Richtlinien aufgeführt, die beim Bau der Maschinen eingehalten worden sind).
Die "Maschinenrichtlinie" dient der Harmonisierung der Sicherheitsvorschriften in der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.


Die Unfallverhütungsvorschrift "VBG 35"

Die Unfallverhütungsvorschrift "VBG 35" beschreibt den Einsatz von vorübergehend errichteten Aufzuganlagen, die ausschließlich zur Beförderung von Gütern bei Bauarbeiten bestimmt sind, sogenannte "Bauaufzüge", und richtet sich vor allem an die Betreiber.
Die Firma Steffenewers berücksichtigt bei der Entwicklung und Herstellung Ihrer Produkte auch die vom Kunden einzuhaltenden Unfallverhütungsvorschriften, sodaß ein sicherer Betrieb möglich wird.


Die Umwehrung an Bauaufzügen

Die Umwehrung an Bauaufzügen ist nicht zuletzt durch die "VBG 35 " vorgeschrieben.
Die Anbringung solcher Einrichtungen liegt in der Verantwortung des Betreibers. Die Firma Steffenewers bietet zu jedem Bauaufzug die passende Umwehrung an. Beim Einsatz dieser Umwehrungen ist die Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften gewährleistet. Sprechen Sie mit uns, wenn Sie nähere Informationen zu diesen Vorschriften wünschen.


Das "GS"-Zeichen

Das "GS"-Zeichen darf anbringen, wer die Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit seiner Produkte zum Beispiel durch die Berufsgenossenschaft überprüfen läßt.
Diese Überprüfung ist freiwillig und bestätigt den hohen Sicherheits- und Qualitätsstandard unserer Produkte.

 

Für nähere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

C. Steffenewers GmbH & Co.KG
Maschinenfabrik


 

 



 
  KG Sitz Herzebrock, AG Gütersloh HRA 5009, pers. haftende Gesellschafterin >Herzog<-Maschinenbau GmbH Sitz Herzebrock,
AG Gütersloh HRB 5673, Geschäftsführer: Günther Kleinhans